Alterssichtprüfung.

 

Wir nehmen Jugendschutz sehr ernst und halten uns daher auch an die aktuelle Rechtssprechung / Urteil des LG Bochums vom 23.01.2019, Az.: I-13 O 1/19. Als erstes (bekanntes) Gericht hat dieses entschieden, dass die Vorschrift des § 9 JuSchG auch beim Versandhandel von alkoholischen Getränken beachtet werden müsse. Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Unsere Verpackung ist durch einen neonroten Aufkleber gekennzeichnet mit dem Hinweis, dass keine Übergabe an Personen unter 18 Jahren erfolgt. Darüber hinaus erfolgt durch die Zustellkraft eine Alterssichtprüfung. Somit stellen wir sicher, dass der Empfänger der Sendung das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Die Zustellkraft übergibt die Ware erst nach erfolgter Alterssichtprüfung. Es erfolgt eine ausweisgestützte Identifikation des Empfängers, wenn für die Zustellkraft nicht eindeutig ersichtlich ist, dass der Empfänger das Mindestalter überschritten hat.

 

Jugendschutzhinweise.

 

  1. Die lieblings-weine.de GmbH geht nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. Aus diesem Grund versichern die Kunden mit dem Absenden ihrer Bestellung, über 18 Jahre alt zu sein. Die Kunden versichern des weiteren, dass ihre Angaben bezüglich ihres Alters, ihres Namens und ihrer Adresse richtig sind. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegen nehmen.
  2. Soweit nicht volljährige Personen Bestellungen unter Angabe falscher Tatsachen und/oder ohne Genehmigung ihrer sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Verantwortlichen veranlassen, widerruft lieblings-weine.de GmbH diese Verträge hiermit grundsätzlich vorsorglich gem. § 111 BGB.
  3. Erhält die lieblings-weine.de GmbH positive Kenntnis von einer Bestellung, welche unter Angabe falscher Angaben, insbesondere Altersangaben, ausgelöst wurde, behält sich die lieblings-weine.de GmbH neben dem o. g. Widerruf gem. § 111 BGB die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor.

Die für unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen bzw. Jugendlichen sorge- und/oder vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften für den aus allen unter falschen Angaben gemachten Bestellungen entstehenden Schaden der lieblings-weine.de GmbH gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Hierzu gehört auch die Freistellung der lieblings-weine.de GmbH von Ansprüchen, die der lieblings-weine.de GmbH aus der Verpflichtung der Kunden von Ziffer 1 erwachsen.